Allgemeines
Bescheinigung über anerkannte Impfstoffe aus Drittstaaten

Die Hochschulärztliche Einrichtung erweitert ab der kommenden Woche ihr Serviceangebot rund um das Thema Covid-19.
Personen, die eine Impfung in einem Drittstaat außerhalb der EU erhalten haben, stehen des Öfteren vor der Herausforderung, die Gleichwertigkeit ihres Impfschutzes nach den Kriterien der Europäischen Union nachzuweisen. Das Paul-Ehrlich-Institut stellt hierzu entsprechende Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit von Impfstoffen unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 bereit.
Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet nunmehr an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der RWTH zu unterstützen. Diese Bescheinigung wird (ausschließlich) innerhalb der RWTH und von Studierendenwerk-Einrichtungen als Impfausweis anerkannt. Aktuell sind hier besonders Personen angesprochen, die Impfungen mit dem Produkt Covishield erhalten haben. Sofern das Paul-Ehrlich-Institut weitere Produkte anerkennt, wird diese Liste entsprechend erweitert. Für Personen, die in Drittstaaten mit einem der vier in der EU zugelassenen Produkte geimpft sind ist eine Bescheinigung nicht erforderlich.
Eine Bescheinigung kann im Impfzentrum des Universitätsklinikums RWTH Aachen an folgenden Terminen ausgestellt werden:
7. September, 9 bis 11 Uhr
8. September, 9 bis 11 Uhr
9. September, 9 bis 11 Uhr
16. September, 9 bis 11 Uhr
23. September, 12 bis 14 Uhr
Nach dem 23. September 2021 findet die Impfsprechstunde jeweils donnerstags von 12 bis 14 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Das Impfzentrum befindet sich im Universitätsklinikum, Konferenzraum, Etage E, Flur 03 am Aufzug B2.
Für weitere Rückfragen steht das Team der Hochschulärztlichen Einrichtung unter sekretariat@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung.