Essen & Trinken

Corona: 3G-Zutrittsregel in den Mensen

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab kommendem Montag, 23. August, auch in den Mensen mit geöffnetem Sitzbereich die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass dort nur noch getestete, genesene und geimpfte Personen mit entsprechendem Nachweis Zutritt haben.

Nachweise können sowohl in Papier- als auch in digitaler Form vorgezeigt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ein Dokument zur Identitätsprüfung mitzubringen.

Der Zutritt ist mit folgenden Nachweisen möglich:

  1. getestet:
    negativer Testnachweis einer Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden alt ist (Bürgertest)
  2. genesen:
    Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (in deutscher oder englischer Sprache)
    - Genesene, die in den letzten sechs Monaten und vor mindestens 28 Tagen erkrankt sind: positives Testergebnis durch Labordiagnostik
    - Genesene, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, positives Testergebnis durch Labordiagnostik und Nachweis über die Erstimpfung (14 Tage nach Impfung)
  3. geimpft:
    Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt


Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen nicht zwischen To-go- und Sitzbetrieb unterscheiden werden (zurzeit Mensa Academica, Mensa Eupener Straße und Mensa Jülich). Somit greift die 3G-Regel auch für Gäste, die das Essen nur mitnehmen und dieses nicht vor Ort verzehren möchten.

Wichtig: Personen, die mit anderen Impfstoffen als mit den in der EU zugelassenen geimpft sind, gelten als ungeimpft und müssen einen aktuellen Test vorweisen, um die 3G-Anforderungen zu erfüllen.Weitere Informationen zu den anerkannten Impfstoffen sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts erhältlich.

Es gelten weiterhin die Abstandsregel (auch beim Warten vor dem Gebäude) und die allgemeine Maskenpflicht.

Zurück