Studienfinanzierung

Heizkostenzuschuss II für BAföG-Empfänger*innen

Für die Auszahlung des von der Bundesregierung zugesagten
Heizkostenzuschusses II für BAföG-Empfänger*innen hat die Bezirksregierung Köln in dieser Woche grünes Licht gegeben: Nach derzeitiger Planung wird der Betrag von 345 Euro wohl zum Zahlungslauf 03/2023 erstmalig überwiesen werden können, teilt die Bezirksregierung mit. Anders als bei der Sonderzahlung, die an alle Studierenden gehen soll, werden die Anspruchsberechtigten anhand der vorliegenden Daten ermittelt, sodass ein Bescheid gefertigt und der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Die Studierenden, die einen Anspruch auf die Sonderzahlung von 200 Euro haben, müssen sich noch gedulden: Die benötigten Daten sind nicht wie bei den BAföG-Empfänger*innen aus einer bestimmten Quelle abrufbar, sondern erfordern eine entsprechende Antragsplattform. Diese kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stellen.

Unter der Corona-Pandemie haben Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen besonders gelitten. Eine weitere Belastung ist im letzten Jahr durch steigende Energie- und Lebensmittelpreise hinzugekommen. Zu der am ärgsten betroffenen Bevölkerungsgruppe zählen die Studierenden. Die Bundesregierung hatte deshalb im Jahr 2022 begonnen, auch für sie weitreichende Maßnahmen zu treffen und unterstützt sie mit unterschiedlichen Entlastungspaketen, unter anderem mit dem Heizkostenzuschuss I/II.

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