Studienfinanzierung
Jetzt den BAföG-Folgeantrag einreichen!

Wer als Studentin oder Student BAföG erhält, sollte im noch laufenden Sommersemester 2018 den Folgeantrag auf Weiterförderung stellen, damit später im Jahr keine Förderlücke entsteht. Insbesondere zum September und Oktober werden enorm viele Erstanträge gestellt, da die meisten Studiengänge zum Wintersemester beginnen.
Bei der Bearbeitung der Anträge durch die Beschäftigten im Amt für Ausbildungsförderung gilt die Regel: „first come, first serve“. Wer also früh seinen Antrag stellt, hat auch das Geld rechtzeitig auf dem Konto − ganz ohne Zahlungsunterbrechung.
Hier geht es zu den Formularen im PDF-Format
Hier finden Studierende die richtige Anpsrechperson