Studienfinanzierung
Schwanger im Studium: Mutterschutz und BAföG

Gleichzeitig Vollzeitstudentin und frisch gebackene Mama zu sein ist keine leichte Aufgabe. Nun soll es zumindest ein bisschen einfach werden: Seit dem 1. Januar 2018 können auch immatrikulierte Schwangere Mutterschutz beantragen. Für Studis gilt also, genau wie für Arbeitnehmerinnen bisher, das Mutterschutzgesetz (MuSchG): Sechs Wochen vor dem vom Arzt bestimmten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz, acht Wochen danach endet er.
Wie genau funktioniert der studentische Mutterschutz?
Schwangere und frisch gebackene Mütter sind während des Mutterschutzes von Veranstaltungen und Prüfungen freigestellt. Außerdem haben Studentinnen den Vorteil gegenüber Nichtstudierenden, dass sie völlig frei darüber entscheiden können, wie lange sie den ihnen zustehenden Mutterschutz überhaupt in Anspruch nehmen wollen. Sollte es besser in ihre Lebensplanung passen, können sie sogar auf die Auszeit verzichten.
Worauf müssen schwangere BAföG-Empfängerinnen jetzt achten?
Trotz der Änderung im Mutterschutzgesetz gibt es bisher keine Angleichung im BAföG. Solange das Studium nicht länger als drei Monate unterbrochen wird, deckt die Frist im BAföG die reguläre Zeit des Mutterschutzes ab. Kompliziert wird es erst bei Sonderfällen. Zum Beispiel bei verlängerten Mutterschutzfristen durch Mehrlingsgeburten oder wenn der angepeilte Geburtstermin deutlich überschritten wird. Muss eine Studentin nämlich, durch welchen Grund auch immer, mehr als drei vollständige Monate pausieren, entfällt der Anspruch auf BAföG.
In einem solchen Fall müssen gegebenenfalls andere Sozialleistungen beantragt werden. Daher ist allen schwangeren Studentinnen eine frühzeitige Beratung beim
Amt für Ausbildungsförderung zu empfehlen.