Allgemeines
Verwaltungsrat stimmt Umbenennung zu
Die Entscheidung ist gefallen: Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Aachen hat auf seiner gestrigen Sitzung die von der Landesregierung geforderte Satzungsänderung verabschiedet und folgt nunmehr der Gesetzesvorlage zur Umbenennung von „Studentenwerk Aachen“ in „Studierendenwerk Aachen“.
Der im Februar vonseiten des Verwaltungsrats vorgelegte Satzungsentwurf wurde von der Landesregierung hauptsächlich wegen der darin enthaltenen Fortführung des Unternehmensnamens abgelehnt. Daraufhin tagten gestern sechs der sieben Verwaltungsratsmitglieder, um über die Satzung mit den vom Ministerium erhobenen Auflagen abzustimmen. Das Ergebnis fiel mit vier Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugunsten der Umbenennung aus. Einem weiteren Antrag an das Ministerium auf Weiterführung des Namens wurde demnach nicht zugestimmt.
Ende 2014 wurde mit Inkrafttreten des neuen Studierendenwerksgesetzes NRW für alle zwölf Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen eine Namensänderung vorgegeben. Die Pluralform „Studenten“ sollte endgültig aus dem Sprachgebrauch der Hochschulinstitutionen verbannt werden und durch das genderfreundlichere „Studierenden“ ersetzt werden. Verlangt wurde unter anderem eine Umbenennung der Studentenwerke.
Die Entscheidung der befürwortenden Verwaltungsratsmitglieder basierte in erster Linie darauf, dass es sich bei der Vorgabe der Landesregierung um ein „hohes Rechtsgut“ handelt. Es sei der falsche Weg, hier einen Kampf austragen zu wollen, man halte es hingegen für richtig, künftig der gendergerechten Sprache mehr Rechnung zu tragen. Mit der Umbenennung könne man leben.
Dirk Reitz, Geschäftsführer des Studentenwerks, akzeptiert den Beschluss des Verwaltungsrats, sieht ihn aber durchaus kritisch. „Für mich ist die Umbenennung nicht nur wegen der sprachlichen Verunglimpfung eine Farce, viel schlimmer noch ist der wirtschaftliche Schaden, der dem Studentenwerk zugefügt wird. Hier entstehen Kosten in sechsstelliger Höhe, die das Studentenwerk alleine stemmen soll.“
Die Kosten belaufen sich nach Einschätzung der kaufmännischen Verwaltung auf über 300.000 Euro. Die Liste der zu ergreifenden Maßnahmen, für die das Ministerium eine Übergangsfrist von zwei Jahren einräumt, ist lang: angefangen bei den Aufwendungen für neue Beschilderungen der Einrichtungen – das Studentenwerk betreibt 23 Wohnheime, acht Mensen und fünf Kindertagesstätten – über Werbemittel bis hin zur Kleidung der Bediensteten. „Eine gendergerechte Sprache ist vollkommen in Ordnung, aber eine Umbenennung geht eindeutig zu weit und ist nicht zielführend. Diskriminierung muss in den Köpfen aufhören, das erreichen wir nicht durch einen anderen Namen“, betont Dirk Reitz.
Die verabschiedete Satzung wird nun zur endgültigen Genehmigung an das Ministerium weitergeleitet. Danach geht es an einen langwierigen Umstellungsprozess, damit nach Jahrzehnten aus dem Studentenwerk Aachen ein „Studierendenwerk“ wird.