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Warum lohnt es sich, zum Wintersemester einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen? Ganz einfach: In diesem Jahr gibt es noch mal mehr BAföG und höhere Freibeträge bei den Elterneinkommen. Die Erhöhungen sind Teil der BAföG-Reform von 2019. Diese sah nicht nur Anhebungen der Fördergelder zum Einführungszeitpunkt im Jahr 2019 vor, sondern auch weitere Erhöhungen in 2020 und 2021.

Die wichtigsten Änderungen zum Wintersemester 20/21
Der BAföG-Höchstsatz steigt um zwei Prozent auf 861 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist das nur eine kleine Veränderung, der große Schritt im Vorjahr ist allerdings auf die einmalig überproportionale Anpassung des Wohnkostenzuschlags zurückzuführen. Neben den Leistungen für die Geförderten wurden im Rahmen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes auch die monatlichen Freibeträge auf die Einkommen der Eltern erhöht – in diesem Jahr um drei Prozent. Da dies die Berechnungsgrundlage für die Ausbildungsförderung ist, könnte der Kreis der BAföG-Berechtigten wachsen. Eine weitere Erhöhung der Freibeträge ist zum Wintersemester 21/22 geplant.

Auch der Vermögensfreibetrag ist gestiegen. Statt bisher 7.500 Euro darf man als Antragsteller nun bis zu 8.200 Euro auf dem Konto haben. Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag beläuft sich ab Herbst 2020 auf 150 € je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bis Herbst 2019: 130 € je Kind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres).


Einen guten Überblick zu diesen und weiteren Änderungen im Jahr 2020 gibt die Seite des Deutschen Studentenwerks: https://www.studentenwerke.de/de/content/mehr-baf%C3%B6g-0

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